Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 3 A 247/13
30.01.2014
Leitsatz:
Die Auswahl unter der gesamtschuldnerisch haftenden Mutter und ihrem minderjährigen Kind für die Kosten der Abschiebung des Kindes ist nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen.