Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 82/13
05.05.2014
Leitsatz
Schlagwörter:
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, Unschuldsvermutung, abweichende Prognose der Wiederholungsgefahr im Strafurteil
Rechtsvorschriften:
StPO § 81b Alt 2
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