Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
2 A 862/11
11.03.2014
Leitsatz:
Bei der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im Rahmen eines Unfallausgleichs nach § 35 BeamtVG ist eine Funktionsverbesserung durch Heil- oder Hilfsmittel (Prothesen) nicht zu berücksichtigen.
Rechtsvorschriften: BeamtVG § 35 Abs 1 S 1, § 35 Abs 2 S 1
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)