Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 2 A 862/11
11.03.2014
Leitsatz:
Bei der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im Rahmen eines Unfallausgleichs nach § 35 BeamtVG ist eine Funktionsverbesserung durch Heil- oder Hilfsmittel (Prothesen) nicht zu berücksichtigen.