Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 427/12
28.04.2014
Leitsatz:
Zur Frage des Beweiswerts eines Protokolls über die Einrichtung einer Halteverbotsstrecke, die auf Grundlage einer entsprechenden Anordnung der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt wird.
Rechtsvorschriften: SächsVwVG § 24 Abs 3 S 1;
SächsPolG § 4 Abs 1
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