Leitsatz:
Beschlüsse des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) sind antizipierte Sachverständigengutachten. Wird verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz mit dem Ziel begehrt, den ALS unter Hinweis auf den erhöhten Aufwand, den die Widerlegung eines solchen Gutachtens in einem behördlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die auf der Grundlage des Gutachtens ergangene behördliche Maßnahme nach sich zieht, daran zu hindern, den Beschluss zu veröffentlichen, wird der Sache nach vorbeugender Rechtsschutz zur Verhinderung oder Erschwerung behördlicher Maßnahmen begehrt. Ein solcher Rechtsschutz ist grundsätzlich unzulässig. |
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