Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 791/13
22.07.2014
Leitsatz
Schlagwörter:
Ausbleiben eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen gemäß § 95 Abs 1 VwGO angeordnet war, Verletzung rechtlichen Gehörs
Rechtsvorschriften:
VwGO § 95 Abs 1, § 108 Abs 2
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