Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 791/13
22.07.2014
Leitsatz
Schlagwörter: Ausbleiben eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen gemäß § 95 Abs 1 VwGO angeordnet war, Verletzung rechtlichen Gehörs
Rechtsvorschriften: VwGO § 95 Abs 1, § 108 Abs 2
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)