Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 4 A 81/14
15.09.2014
Leitsatz:
Der unterschiedliche Umfang der Rechtskraft von gerichtlicher Prozess- und Sachentscheidung schließt es aus, eine Klage sowohl als unzulässig wie auch als unbegründet abzuweisen.