Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
4 A 81/14
15.09.2014
Leitsatz:
Der unterschiedliche Umfang der Rechtskraft von gerichtlicher Prozess- und Sachentscheidung schließt es aus, eine Klage sowohl als unzulässig wie auch als unbegründet abzuweisen.
Schlagwörter: Amtsträger, Feststellungsinteresse, Rehabilitationsinteresse,
Neutralitätspflicht, Prozessurteil, Hinweise
Rechtsvorschriften: VwGO § 124 Abs 2 Nr 1
VwGO § 124 Abs 2 Nr 5
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