Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
3 A 554/13
18.09.2014
Leitsatz
Schlagwörter:
rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis bei Ausreise aus einem seiner Natur nicht vorrübergehenden Grund
Rechtsvorschriften:
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6
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