Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 412/13
23.07.2014
Leitsatz:
1. Auch nichtige Abgabenbescheide können mit der Anfechtungsklage angefochten und vom Gericht zur Klarstellung aufgehoben werden. 2. Zur Unbestimmtheit eines Straßenbaubeitragsbescheids, der einen Beitrag für zwei Grundstücke festsetzt.



Schlagwörter: Anfechtungsklage, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Abgabenbescheid, Grundstück
Rechtsvorschriften: VwGO § 113 Abs 1 S 1
AO § 157 Abs 1 S 2
AO § 125 Abs 1
AO § 124 Abs 3
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