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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 5 A 233/13
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23.06.2014 |
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Leitsatz:
1.
Globalberechnungen für ab 23. Mai 2004 in Kraft getretene Anschlussbeitragssatzungen haben den höchstens angemessenen Beitragssatz durch eine Kontrollrechnung anhand des nominalen Finanzbedarfs des Aufgabenträgers in einem von ihm nach seinem Ermessen zu bestimmenden Investitionszeitraum zu ermitteln.
2. Die Kontrollrechnung ist grundsätzlich auch dann nötig, wenn der Prognosezeitraum der Globalberechnung bis zum geplanten Endausbauzustand der öffentlichen Einrichtung reicht.
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Schlagwörter:
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Globalberechnung
Kontrollrechnung
höchstzulässiger Beitragssatz
höchstens angemessener Beitragssatz
höchstzulässiges Betriebskapital
höchstens angemessenes Betriebskapital
Investitionszeitraum
Prognosezeitraum
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Rechtsvorschriften:
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SächsKAG § 2 Abs 2 S 1
SächsKAG § 17 Abs 1
SächsKAG § 17 Abs 3 S 2
SächsKAG § 18 Abs 2 S 2 |
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Verweise / Links:
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