Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 229/14
14.11.2014
Leitsatz:
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Anordnung zum Besuch einer Schule für geistig Behinderte.
Schlagwörter:
Benachteiligungsverbot für Behinderte, Förderschulpflicht
Rechtsvorschriften:
GG Art 3 Abs 3 S 2
SchulG § 13
SchulG § 30
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