Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 311/14
12.02.2015
Schlagwörter: Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, technisch notwendige Mitbenutzung durch das Personal
Rechtsvorschriften: RGebStV § 5 Abs 7
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