Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 192/12
18.12.2014
Leitsatz:

Wird der Klage gegen einen Abwasserbeitragsbescheid durch Änderungsbescheid der Höhe nach teilweise abgeholfen, so darf der Abwasserbeitragsbescheid, falls er zu Unrecht zwei Buchgrundstücke wegen wirtschaftlicher Einheit gemeinsam veranlagt, nicht zugleich von Amts wegen in einen zusammengefassten Bescheid geändert werden, der zwei getrennte, buchgrundstücksbezogene Beitragsfestsetzungen enthält. Dies verschlechtert die verfahrensrechtliche Situation des Klägers und ist während des Klageverfahrens mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig (Fortführung von: SächsOVG, Urt. v. 31. März 2014 - 5 A 124/13 -).
Schlagwörter: Buchgrundstücksbegriff, wirtschaftliche Einheit, selbstständige Bebaubarkeit, zusammengefasster Beitragsbescheid, Änderungsbescheid im Klageverfahren, Rechtsgrundlage, Teilabhilfe, irrige Sachverhaltsbeurteilung, materielle Fehlerberichtigung
Rechtsvorschriften: AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a
AO § 174 Abs 4
AO § 177
SächsKAG § 17 Abs 1 S 1
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)