Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 462/14
27.02.2015
Leitsatz
Schlagwörter: Verhältnismäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen gegenüber Teilnehmer einer Versammlung, Umschließung, Feststellung der Identität
Rechtsvorschriften: GG Art 8
StPO § 163b
SächsVersG § 15 Abs 1
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