Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
2 A 281/13
02.12.2014
Leitsatz:

1. Für die nachträgliche Erstattung der von den Eltern zur Anschaffung von Lernmitteln für den Unterricht ihres Kindes aufgewendeten Kosten besteht gegenüber dem Schulträger keine Anspruchsgrundlage.

2. Zum Begriff der Lernmittelfreiheit in Art. 102 Abs. 4 Satz 1 SächsVerf.
Schlagwörter: Schulrecht, Lernmittelfreiheit, Taschenrechner, Austattung, öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Rechtsvorschriften: SächsVerf Art 102 Abs 4 S 1
SchulG § 21 Abs 1
SchulG § 22
SchulG § 31
VwGO § 123
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