Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 763/10
16.03.2015
Leitsatz:

Die Ausbildung zum Fahrlehrer stellt keine Aufstiegsfortbildung, sondern eine Berufsausbildung dar.
Schlagwörter: Berufliche Aufstiegsfortbildung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Fahrlehrer
Rechtsvorschriften: AFBG § 6 Abs 1 S 2
AFBG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2
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