Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
5 B 107/01
30.04.2002
Leitsatz: 1. Ein unwirksam gegründeter Abwasserzweckverband kann der Bestandskraft fähige Verwaltungsakte erlassen. 2. Auch im Fall einer endgültig fehlgeschlagenen Zweckverbandsgründung endet die Wirksamkeit bereits erlassener Beitragsbescheide nicht.
Rechtsvorschriften: BRAO § 43 Abs 4;
SächsKAG § 3 Abs 1 Nr 3b;
AO § 118, § 124, § 125;
VwGO § 91
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