Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 625/13
16.12.2014
Leitsatz:

Im Fall der wirtschaftlichen Einheit mehrerer (Buch-) Grundstücke entsteht nur eine Beitragspflicht und eine Vorausleistungspflicht. Diese ist durch einen Beitragsbescheid oder einen Vorausleistungsbescheid für die gesamte wirtschaftliche Einheit, d. h. die zusammengefassten Buchgrundstücke, geltend zu machen. Sofern ein Bescheid für ein selbständig nicht bebaubares Grundstück, das Teil der wirtschaftlichen Einheit ist, einen Beitrag oder eine Vorausleistung festsetzt, ist diese Festsetzung rechtswidrig.
Schlagwörter: Vorausleistung, Erschließungsbeitrag, Buchgrundstück, Grundstück im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn, wirtschaftliche Einheit, Beitragspflicht, Beitragsbescheid, Bestimmtheit, Einmaligkeit der Beitragserhebung
Rechtsvorschriften: BauGB § 133 Abs 1
BauGB § 133 Abs 3 S 1
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)