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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 A 334/13
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30.03.2015 |
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Leitsatz:
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Gewerbeuntersagung und hindert auch das Verwaltungsgericht nicht an einer Entscheidung über die Klage gegen die Gewerbeuntersagung. |
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Schlagwörter:
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Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche Verfahren betreffend die Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit |
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Rechtsvorschriften:
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GewO § 57 Abs 1
GewO § 35 Abs 1 S 1
GewO § 12
VwVfG § 49 Abs 2 Nr 3 |
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Verweise / Links:
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