Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 334/13
30.03.2015
Leitsatz:

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Gewerbeuntersagung und hindert auch das Verwaltungsgericht nicht an einer Entscheidung über die Klage gegen die Gewerbeuntersagung.
Schlagwörter: Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche Verfahren betreffend die Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit
Rechtsvorschriften: GewO § 57 Abs 1
GewO § 35 Abs 1 S 1
GewO § 12
VwVfG § 49 Abs 2 Nr 3
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