Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 B 163/01
12.06.2001
Leitsatz: Ein Abwehranspruch gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Nachbar selbst eine formell rechtswidrige Nutzung ausübt.
Rechtsvorschriften: BImSchG § 5 Abs 1 Nr 1;
BauGB § 35;
VwGO § 108, § 124 Abs 2 Nr 1, Nr. 2
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