Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 6 A 256/12.D
27.03.2015
Leitsatz:
Zur Maßnahmebemessung beim Dienstvergehen (zwei vorsätzliche Straftaten und eine über längere Zeit ohne Genehmigung ausgeübte Nebentätigkeit) bei einem Polizeibeamten.