Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
6 A 256/12.D
27.03.2015
Leitsatz:

Zur Maßnahmebemessung beim Dienstvergehen (zwei vorsätzliche Straftaten und eine über längere Zeit ohne Genehmigung ausgeübte Nebentätigkeit) bei einem Polizeibeamten.
Schlagwörter: Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Polizeibeamter, vorsätzliche Straftaten, ungenehmigte Nebentätigkeit, Maßnahmebemessung
Rechtsvorschriften: SächsDO § 8
SächsDG § 13 Abs 1
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