Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
1 B 325/01
05.12.2002
Leitsatz: 1. Eine zur Aufhebung einer im Nachbarrechtsstreit angefochtenen Baugenehmigung führende Unbestimmtheit hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Baumaßnahmen kann sich auch daraus ergeben, dass sich hinsichtlich der einzuhaltenden Abstandsflächen relevante und zum Gegenstand der Baugenehmigung gemachte Pläne inhaltlich widersprechen oder dass der Inhalt des Widerspruchsbescheides mit zum Gegenstand der Baugenehmigung gemachten Plänen in Widerspruch steht. 2. Zum Ermessen bei der Erteilung einer Ausnahme von den Abstandsflächenvorschriften .
Rechtsvorschriften: SächsBO § 6, § 29 Abs 8
Verweise / Links: