Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 1 A 77/14
12.03.2015
Leitsatz
Nachträgliche Balkonanbauten sind auch bei sanierten Altbauwohnungen im Regelfall nicht zu einer sinnvollen Gebäudenutzung "erforderlich" i. S. v. § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG.
Schlagwörter:
Denkmal
Gebäude
Balkonanbau
Abschreibungsmöglichkeit