Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 44/15
28.05.2015
Leitsatz
Schlagwörter: Rundfunkgebühr
Inhaltliche Richtigkeit der Anmeldeerklärung
Haushaltsangehörige
Beweiswürdigung
Rechtsvorschriften: § 108 Abs 1 VwGO
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