Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 11/14
06.08.2015
Leitsatz
Schlagwörter:
Abmeldung einer Nebenwohnung von Amts wegen durch die Meldebehörde
Rechtsvorschriften:
§ 25 SächsMG
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)