Leitsatz
1. Im Falle der (Sicherheitsneu-)Gründung eines Zweckverbands vor In-Kraft-Treten des Sicherheitsneugründungsgesetzes vom 18. April 2002 können sich rechtswidrige Umlagere-gelungen in einer Zweckverbandssatzung auf die Wirksamkeit von Beitragssatzungen und die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung auswirken (Bestätigung von SächsOVG, Urt. v. 30. August 2013 - 5 A 357/13 -).
2. Enthält eine Verbandssatzung für eine einzelne Aufgabe (hier: der Straßenentwässerung) besondere Umlageregelungen, die die Kosten auf die Verbandsmitglieder nach dem Verursa-cher- oder Äquivalenzprinzip direkt zuordnen, so genügen derartige entgeltähnliche Umlagen dem Umlagemaßstab des § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG.
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