Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 4 A 46/14
25.08.2015
Der Sächsische Rechnungshof ist zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen berechtigt.
Schlagwörter:
Prüfungsanordnung des Rechnungshofs
Industrie- und Handelskammer
Prüfungsausschluss
Bestätigung des gesetzgeberischen Willens
vorkonstitutionelles Recht
Verwerfungskompetenz des Fachgerichts
Verhältnismäßigkeit