Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 D 55/14
19.10.2015
Leitsatz

Eine einer nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene E-Mail als PDF-Datei angehängte Beschwerdeschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis.
Schlagwörter: Beschwerdeschreiben
Schriftform
PDF-Datei
elektronisches Dokument
qualifizierte elektronische Signatur
Rechtsvorschriften: VwGO § 55a Abs. 1
VwGO § 147 Abs. 1 Satz 1
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