Leitsatz: Zur Frage eines Anspruchs einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume nach Erlass einer alle politischen Parteien von der Benutzung derartiger Räumlichkeiten ausschließenden Satzung.
Rechtsvorschriften:
VwGO § 47 Abs 6;
GG Art 3, Art 21, Art 28 Abs 2,
ParteiG § 2, § 5;
SächsGemO § 10