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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 A 299/14
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13.10.2015 |
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Von Bedeutung für die Zuordnung zu einer der in § 3 Abs. 1 SächsStrG aufgeführten Stra-ßenklassen ist nicht nur die Quantität der durch die Straße vermittelten Verkehrsbeziehungen, sondern auch die durch die Funktion im Verkehrsnetz bestimmte Qualität der Straße. |
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Schlagwörter:
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Abstufung einer Staatsstraße zur Ortsstraße |
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Rechtsvorschriften:
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SächsStrG § 3 Abs. 1 Nr. 1,
§ 3 Abs. 3 Nr. 3,
§ 7 Abs. 1
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Verweise / Links:
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14A299.pdf
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