Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 299/14
13.10.2015
Von Bedeutung für die Zuordnung zu einer der in § 3 Abs. 1 SächsStrG aufgeführten Stra-ßenklassen ist nicht nur die Quantität der durch die Straße vermittelten Verkehrsbeziehungen, sondern auch die durch die Funktion im Verkehrsnetz bestimmte Qualität der Straße.
Schlagwörter: Abstufung einer Staatsstraße zur Ortsstraße
Rechtsvorschriften: SächsStrG § 3 Abs. 1 Nr. 1,
§ 3 Abs. 3 Nr. 3,
§ 7 Abs. 1
Verweise / Links: 14A299.pdf