Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 289/15
28.10.2015
Leitsatz
Schlagwörter:
Wiedererlangung der Fahreignung nach nachgewiesenem Konsum von Drogen;
Nachweisbarkeit von Amphetamin im Blut;
beruflicher Nachteil;
Interessenabwägung
Rechtsvorschriften:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG;
§ 46 Abs. 1 FeV;
Anlage 4 FeV
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