Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 300/15
16.12.2015
Leitsatz:
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Rektor einer Hochschule bei der Besetzung einer Professorenstelle vom Vorschlag der Berufungskommission abweichen darf.
Schlagwörter:
Stellenbesetzung;
Hochschullehrer;
Konkurrentenstreit;
Berufungskommission;
Rektor;
Abweichungsbefugnis;
Einschätzungsprärogative
Rechtsvorschriften:
§ 60 SächsHSFG
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)