Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 36/16
04.05.2016
Leitsatz
Schlagwörter:
Rückführungsrichtlinie
Interessenabwägung
Ausweisungsinteresse
Bleibeinteresse
Sperrfrist
Rechtsvorschriften:
AufenthG § 11,
AufenthG § 53 ff
Verweise / Links: