Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
5 D 11/01
29.01.2003
Leitsatz: 1. Zu den erforderlichen Unterlagen i.S.v. § 36 Abs 3 Satz 1 SächsGemO gehört bei der beabsichtigten Beschlussfassung über eine Fremdenverkehrsabgabesatzung die Beifügung eines die Kalkulation aufschlüsselnden Rechenwerkes. 2. Die Schätzung fremdenverkehrsbedingter Vorteile muss von einer plausiblen Tatsachengrundlage getragen sein, welche die objektive Möglichkeit zur Erzielung des angenommenen Vorteils trägt.
Rechtsvorschriften: SächsGemO § 36 Abs 3;
SächsKAG § 35
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