Leitsatz
1. Die Flugverfahren („Flugrouten“) zur sog. kurzen Südabkurvung wurden bereits durch den Planfeststellungsbeschluss des damaligen Regierungspräsidiums Leipzig vom 4. November 2004 für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle „freigegeben“.
2. Die Feststellungsklage einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen diese Flugverfahren sind nach den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 -, BVerwGE 149, 17, entwickelten Maßstäben unbegründet.
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