Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 B 205/16
11.11.2016
Leitsatz
Schlagwörter:
Aufnahme in die Klassenstufe 5 einer Mittelschule;
Entscheidung des Schulleiters;
Rechtscharakter und Voraussetzungen eines Beschlusses der Schulkonferenz über die Überschreitung der Klassenobergrenze