Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 205/16
11.11.2016
Leitsatz
Schlagwörter: Aufnahme in die Klassenstufe 5 einer Mittelschule;
Entscheidung des Schulleiters;
Rechtscharakter und Voraussetzungen eines Beschlusses der Schulkonferenz über die Überschreitung der Klassenobergrenze
Rechtsvorschriften: SchulG § 34
SchulG § 4a
SOMIA § 6 Abs. 4
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