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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 A 325/15
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18.10.2016 |
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Leitsatz
Ist das Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, darf die Behörde ihre Prognose über die Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen nicht ungeprüft an die Beschuldigteneigenschaft anknüpfen.
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Schlagwörter:
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erkennungsdienstliche Maßnahmen;
Prognose;
Beurteilungsspielraum;
Verhaltensstabilisierung |
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Rechtsvorschriften:
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StPO § 81b 2. Alt.
StPO § 170 Abs.2 Satz 1 |
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Verweise / Links:
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