Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 325/15
18.10.2016
Leitsatz
Ist das Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, darf die Behörde ihre Prognose über die Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen nicht ungeprüft an die Beschuldigteneigenschaft anknüpfen.


Schlagwörter: erkennungsdienstliche Maßnahmen;
Prognose;
Beurteilungsspielraum;
Verhaltensstabilisierung
Rechtsvorschriften: StPO § 81b 2. Alt.
StPO § 170 Abs.2 Satz 1
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