|
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss 1 BS 333/00
|
15.01.2001 |
|
|
Leitsatz: Der Rechtsträger der Ausgangsbehörde ist auch dann richtiger Antragsgegner des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn die Widerspruchsbehörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat. Das gilt grundsätzlich selbst für den Fall, dass die Widerspruchsbehörde den Ursprungsbescheid ändert oder ergänzt. |
|
|
Rechtsvorschriften:
|
VwGO § 78, § 79, § 80 |
|
Verweise / Links:
|
|
|