Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
3 A 64/14
17.08.2016
1. Dem Versammlungsleiter kommt keine "Sachwaltereigenschaft" zu, die es ihm ermöglicht, sämtliche rechtlichen Interessen der Versammlungsteilnehmer zu vertreten.

2. Zu der Frage, ob die Einschließung einer Versammlung mittels Polizeikette als Minusmaßnahme nach § 15 Abs. 3 VersG zulässig ist.
Schlagwörter: Feststellungsklage
berechtigtes Interesse
Fortsetzungsfeststellungsklage
Fortsetzungsfeststellungsinteresse
Aufzug
Polizeikette
unmittelbarer Zwang
Einschließung
Minusmaßnahme
Rechtsvorschriften: VwGO § 43 Abs. 1
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
VersG § 15 Abs. 1
VersG § 15 Abs. 3
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