Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
2 BS 347/00
27.06.2001
Leitsatz: Verletzt eine Umsetzung den Beamten in seinem Recht auf statusgemäße Beschäftigung, kann dieser die Rückumsetzung auf seinen bisherigen Dienstposten verlangen. Grundlage dafür ist der statusrechtliche Abwehranspruch.
Rechtsvorschriften:
GG Art 19 Abs 4;
SächsVerf Art 38
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