Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 2 A 308/16.NC
21.03.2017
Leitsatz
1. Zum Rechtsschutzbedürfnis bei Klagen auf Zulassung zum Studium.
2. Die Festlegung der Regellehrverpflichtung auf regelmäßig acht Semesterwochenstunden im
Freistaat Sachsen unterliegt keinen durchgreifenden Bedenken.