Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
2 A 308/16.NC
21.03.2017
Leitsatz

1. Zum Rechtsschutzbedürfnis bei Klagen auf Zulassung zum Studium.

2. Die Festlegung der Regellehrverpflichtung auf regelmäßig acht Semesterwochenstunden im
Freistaat Sachsen unterliegt keinen durchgreifenden Bedenken.

Schlagwörter: Humanmedizin
Regellehrverpflichtung
Dienstleistungsexport
Vorlesungen
Rechtsvorschriften: KapVO
DAVOHS
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