Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 265/16
22.03.2017
Leitsatz
1. Der Eigenanteil zu den Kosten der Schülerbeförderung unterfällt dem Begriff der öffentlichen Abgaben i. S. v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO.

2. Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Eigenanteils.
Schlagwörter: Schülerbeförderung
Eigenanteil
öffentliche Abgaben
Rechtsvorschriften: VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 80 Abs. 7
SchulG § 23 Abs. 3
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