Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 B 265/16
22.03.2017
Leitsatz
1. Der Eigenanteil zu den Kosten der Schülerbeförderung unterfällt dem Begriff der öffentlichen Abgaben i. S. v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO.
2. Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Eigenanteils.