Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
5 D 25/00
29.11.2001
Leitsatz: 1. Die schlichte Änderung der zur Ermittlung der Nutzungsfläche heranzuziehenden Maßstäbe kann zur Fehlerhaftung der Beschlussfassung über eine derart geänderte Abwassersatzung führen. 2. Zur Einführung einer Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung.
Rechtsvorschriften: VwGO § 47;
OWiG § 68;
SächsKAG § 18, § 14
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