Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 5 D 25/00
29.11.2001
Leitsatz: 1. Die schlichte Änderung der zur Ermittlung der Nutzungsfläche heranzuziehenden Maßstäbe kann zur Fehlerhaftung der Beschlussfassung über eine derart geänderte Abwassersatzung führen. 2. Zur Einführung einer Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung.