Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
5 D 40/00
11.12.2002
Leitsatz: 1. § 3a Abs. 3 SächsAGB stellte eine hinreichende Grundlage zur teilweisen Kostendeckung des Aufwandes für Bioabfall über die Restabfallgebühr. 2. Es steht im satzungsgeberischen Ermessen, ob er eine Abfallgebühr degressiv ausgestaltet.
Rechtsvorschriften: GG Art 3 Abs 1, Art 28 Abs 2;
SächsKAG § 14;
SächsAGB § 3a;
EGAB § 3
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