Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 241/16
23.03.2017
Leitsatz
1. Zur Frage der Gewässereigenschaft eines wasserführenden Grabens, der teilweise verrohrt ist.

2. Einem Gewässer kann neben der Gewässerfunktion keine Entwässerungsfunktion zukom-men (Ablehnung der sog. Zwei-Naturen-Theorie oder Zwei-Funktionen-Theorie).
Schlagwörter: Gewässereigenschaft
Verrohrung
Zwei-Naturen-Theorie
Rechtsvorschriften: WHG § 3 Nr. 1
SächsWG § 32 Abs. 1 Nr. 2
SächsWG § 33 Abs. 3
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