Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 92/17
29.06.2017
Leitsatz
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Ausschlussgrund nach § 54 Abs. 2 VwGO vorliegt, ist ein konkret verfahrensbezogener Maßstab anzulegen.

2. Zur Bewertung von Beurteilungen im Konkurrentenstreit bei Bewerbern aus unterschiedlichen Statusämtern.

Schlagwörter: Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von Verfahren, Gesamturteil, Einzelkriterien
Rechtsvorschriften: VwGO § 54 Abs. 2, GG Art. 33 Abs. 2, SächsVerf Art. 91 Abs. 2, VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte
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