Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
5 D 46/00
12.11.2003
Leitsatz: 1. Unzulässigkeit der Kombination eines vorteilsbezogenen Abwasserbeitragsmaßstabes mit einem sich degressiv zur Nutzungsfläche verhaltenden Beitragsteils für die Kosten der Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen.
2. Maßgeblich für die beitragsrechtliche Unbeachtlichkeit der Nichtberücksichtigung einer unterschiedlichen Vorteilsvermittlung i.S.v. § 18 Abs. 1 SächsKAG ist die Auswirkung auf den Beitrag.
3. Zur Bestimmung des In-Kraft-Tretens einer Abwassersatzung auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Auflösung eines bisher zuständigen Abwasserzweckverbandes
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 18 Abs. 1, § 33
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