Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 6 A 50/17.D
16.06.2017
Leitsatz
Schlagwörter:
Disziplinarmaß bei Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eineinhalbjährige Liebesbeziehung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und einer Gefangenen;
Kommunikation mit der Gefangenen nach Abordnung an eine andere Vollzugsanstalt mittels Handy und weiterer Besuch;
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis