Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
6 A 50/17.D
16.06.2017
Leitsatz
Schlagwörter: Disziplinarmaß bei Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eineinhalbjährige Liebesbeziehung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und einer Gefangenen;
Kommunikation mit der Gefangenen nach Abordnung an eine andere Vollzugsanstalt mittels Handy und weiterer Besuch;
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Rechtsvorschriften: § 13 SächsDG
§ 5 Abs. 1 Nr. 5 SächsDG
§ 174a Abs. 1 StGB
§ 153a Strafprozessordnung
DSVollz


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