Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 B 224/17
19.09.2017
Leitsatz
Schlagwörter: Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes sowohl als unzulässig als auch hilfsweise als unbegründet
Rechtsvorschriften: § 80 Abs. 5 VwGO,
§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO
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