Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
5 B 781/06
25.07.2007
Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen, die an Darlehensverträge zwischen Familienangehörigen mindestens zu stellen sind, wenn sie im Ausbildungsförderungsrecht Berücksichtigung finden sollen.

2. Ein Darlehen, das erst nach Beendigung der Ausbildung und nur bei anschließend geregeltem Einkommen zurückzuzahlen ist, ist nicht vermögensmindernd zu berücksichtigen.
Rechtsvorschriften: BAföG § 28 Abs 3
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